Die STVO wurde im April 2020 unter anderen in Richtung sicherer Fahrradverkehr geändert.
Wie werden z.B. die Abstandsregeln zum MIV kontrolliert? Laut PK35 hat sich die Arbeit im Polizeirevier nicht geändert. Zuständig sind die Fahrrad staffeln.
Hamburg verfügt über ein Straßennetz von rd. 4.000 km Länge, aufgeteilt in:
- 558 km Hauptverkehrsstraßen (davon 43 km in der Zuständigkeit HPA, 493 km in der Zuständigkeit der BWVI und 22 km in der Baulast des Bundes)
- rd. 3.450 km Bezirksstraßen.
Das bedeutet ca 130 km Straße für jede der 30 Fahrrad-Polizist*innen. November 2018 war der Personalstand der Polizei 9.851 Mitarbeiter*innen.
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